Geschäftsbericht 2021

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Bericht des Aufsichtsrats

Hermann Waldemer – Vorsitzender des Aufsichtsrats (Portrait)
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Hermann Waldemer

Hermann Waldemer wurde 1957 in München geboren. Sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg mit den Schwerpunkten Finanzen und Steuern schloss er 1981 ab. Anschließend arbeitete Hermann Waldemer als examinierter Steuerberater und Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüfung, ehe er 1987 in den Philip Morris Konzern eintrat. Dort übte er verschiedene Funktionen aus, und war unter anderem als President Western Europe tätig bevor er 2008 die Position des Chief Financial Officer übernahm, die er bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2012 innehatte. Von 2014 bis 2016 gehörte er dem Board of Directors’ der FCA US LLC (Chrysler Group) an.

Hermann Waldemer wurde 2015 in den Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG gewählt und im Jahr 2020 zum Vorsitzenden berufen.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren,

für HUGO BOSS war das Geschäftsjahr 2021 insbesondere von einer deutlich spürbaren Geschäftserholung geprägt. Im Jahresverlauf hellte sich die Verbraucherstimmung weltweit merklich auf, nicht zuletzt dank des Aufhebens pandemiebedingter Auflagen sowie weitreichender Fortschritte bei den Impfkampagnen. Vor diesem Hintergrund erzielte HUGO BOSS eine deutliche Verbesserung der Umsatz-, Ergebnis- und Free-Cashflow-Entwicklung. Dabei wirkten sich auch erste Erfolge bei der Umsetzung wichtiger Initiativen im Rahmen der im August vorgestellten „CLAIM 5“-Strategie positiv auf die Geschäftsentwicklung aus. Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2021 sein Mandat mit größter Sorgfalt wahrgenommen und in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen umfassend beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben hat der Aufsichtsrat umfassend wahrgenommen.

Zusammen­setzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Im Vorstand von HUGO BOSS gab es im Geschäftsjahr 2021 zwei entscheidende personelle Veränderungen. Mit Wirkung zum 1. Juni 2021 ist Daniel Grieder als neuer Vorstandsvorsitzender (CEO) in den Vorstand von HUGO BOSS eingetreten. Der Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG hatte Daniel Grieder am 16. Juni 2020 für die Dauer von fünf Jahren zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 ist zudem Oliver Timm als neuer Vertriebsvorstand (CSO) in den Vorstand der HUGO BOSS AG eingetreten. Die Ernennung von Oliver Timm zum CSO erfolgte am 29. Juni 2020. Vorstand

Markenvorstand (CBO) Ingo Wilts hat zum 28. Februar 2022 sein Amt als Vorstandsmitglied aus persönlichen Gründen niedergelegt. Ich möchte Ingo Wilts im Namen des gesamten Aufsichtsrats für die gute Zusammenarbeit und sein langjähriges erfolgreiches Wirken, zunächst als Mitarbeiter und seit 2016 als Mitglied des Vorstands danken.

Ende August ist der langjährige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Antonio Simina in den Ruhestand getreten. Das Mandat von Antonio Simina wurde von Bernd Simbeck übernommen, der bereits von 2010 bis 2015 dem Aufsichtsrat von HUGO BOSS angehörte. An dieser Stelle möchte ich Antonio Simina im Namen des gesamten Aufsichtsrats unseren Dank für seinen unermüdlichen Einsatz und die enge Verbundenheit mit HUGO BOSS aussprechen. Aufsichtsrat

Zusammen­arbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Regelmäßig, zeitnah und umfassend hat uns der Vorstand sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form über alle für die HUGO BOSS AG und die Konzernunternehmen relevanten Fragen hinsichtlich der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance informiert. Besonders eng begleitet wurden die Erarbeitung und Vorstellung der neuen Konzernstrategie „CLAIM 5“ sowie die finanzielle Entwicklung des Unternehmens, insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und ich standen in einem engen und regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand. Wir wurden über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen zeitnah informiert und haben über diese spätestens in der folgenden Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzung berichtet.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen bzw. Aufsichtsratssitzungen mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Etwaige Genehmigungen erfolgten erst nach Rückfragen an den Vorstand sowie ausführlichen Diskussionen mit den Mitgliedern des Vorstands. In dringenden Fällen fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse mittels des Umlaufverfahrens. Der Aufsichtsrat wurde unmittelbar und frühzeitig in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, eingebunden.

Themen­schwer­punkte der Aufsichtsrats­sitzungen

Im Geschäftsjahr 2021 fanden insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen in den Monaten März, Mai, Juli, September und Dezember statt, wobei es sich bei der Aufsichtsratssitzung im September um eine zweitägige Sitzung handelte. An diesen Sitzungen nahmen stets alle Mitglieder teil. Darüber hinaus wurde im Mai und November jeweils ein Beschluss im Umlaufverfahren gefasst.

Der Prüfungsausschuss tagte insgesamt fünfmal. An den Sitzungen nahmen stets alle Mitglieder teil, mit Ausnahme von Gaetano Marzotto und Antonio Simina, die jeweils an einer Sitzung nicht teilnehmen konnten, jedoch über eine Stimmbotschaft an den Beschlüssen mitwirkten. Der Arbeitsausschuss kam ebenfalls fünfmal zusammen. Es nahmen stets sämtliche Mitglieder teil, mit Ausnahme von Luca Marzotto, der an einer Sitzung nicht teilnehmen konnte, jedoch über eine Stimmbotschaft an den Beschlüssen mitwirkte. An den sieben Sitzungen des Personalausschusses nahmen stets alle Ausschussmitglieder teil. Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss tagten im Geschäftsjahr 2021 nicht.

Anteil von Teilnahmen an Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats und seiner Ausschüsse1

Mitglied

 

Aufsichtsrats­plenum
(5)

 

Prüfungs­ausschuss
(5)

 

Arbeits­ausschuss
(5)

 

Personal­ausschuss
(7)

 

Teilnahme­quote gesamt
(22)

Hermann Waldemer, Vorsitzender

 

5/5

 

5/5

 

5/5

 

7/7

 

22/22

Sinan Piskin, stellv. Vorsitzender

 

5/5

 

5/5

 

5/5

 

7/7

 

22/22

Iris Epple-Righi

 

5/5

 

 

5/5

 

 

10/10

Katharina Herzog

 

5/5

 

 

5/5

 

 

10/10

Anita Kessel

 

5/5

 

 

 

7/7

 

12/12

Gaetano Marzotto

 

5/5

 

4/5

 

 

 

9/10

Luca Marzotto

 

5/5

 

 

4/5

 

7/7

 

16/17

Tanja Silvana Nitschke

 

5/5

 

 

5/5

 

 

10/10

Christina Rosenberg

 

5/5

 

 

 

7/7

 

12/12

Martin Sambeth

 

5/5

 

5/5

 

 

 

10/10

Bernd Simbeck (seit 1. September 2021)

 

2/2

 

1/1

 

 

 

2/2

 

5/5

Antonio Simina (bis 31. August 2021)

 

3/3

 

3/4

 

 

5/5

 

11/12

Robin J. Stalker

 

5/5

 

5/5

 

 

 

10/10

1

Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss tagten im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.

Die Sitzung des Aufsichtsrats Anfang März 2021 befasste sich schwerpunktmäßig mit dem Jahresabschluss der HUGO BOSS AG und des HUGO BOSS Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. In dieser Sitzung wurden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der HUGO BOSS AG zum 31. Dezember 2020 gebilligt und damit der Jahresabschluss festgestellt. Darüber hinaus wurde der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung erörtert und verabschiedet. Nach Prüfung der Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 wurden die Vorschläge für die Beschlussfassung der Hauptversammlung der HUGO BOSS AG, die am 11. Mai 2021 virtuell stattgefunden hat, verabschiedet. Weitere Themen waren die Anpassungen des Vergütungssystems für den Vorstand sowie der zukünftige Markenauftritt von BOSS und HUGO.

In seiner Sitzung im Mai 2021 befasste sich der Aufsichtsrat neben der aktuellen Geschäftsentwicklung mit den Plänen zur weiteren Digitalisierung des Geschäftsmodells und entsprechenden Kooperationsmöglichkeiten auf diesem Gebiet. In diesem Zusammenhang wurde, ebenfalls im Mai, die Zusammenarbeit mit der Strategieberatung Metyis mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) im Rahmen des Projekts zur Etablierung des HUGO BOSS Digital Campus per Umlaufverfahren beschlossen.

In seiner Sitzung im Juni 2021 erörterte der Vorstand die ersten Grundzüge der neuen Wachstumsstrategie „CLAIM 5“. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit den Plänen zum Verkauf zweier Immobilien in Metzingen und Umgebung. Ferner wurde mit Blick auf die hervorragende Arbeit und die reibungslose Übergabe beschlossen, Yves Müller 100 % der vereinbarten Zulage für die interimsweise Ausübung des Amts des Sprechers des Vorstands zu gewähren.

Themenschwerpunkte der Sitzung im September 2021 bildeten die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie die „CLAIM 5“-Strategie und deren Auswirkungen auf die Kollektionsentwicklung, den Vertrieb, das Marketing und den Bereich Operations. Darüber hinaus wurde Bernd Simbeck als Nachfolger von Antonio Simina in den Prüfungs- und Personalausschuss gewählt.

Im November 2021 stimmte der Aufsichtsrat dem Abschluss des neuen Konsortialkreditvertrags per Beschluss im Umlaufverfahren zu.

In der Sitzung im Dezember 2021 wurde das Budget für das Geschäftsjahr 2022 erörtert und verabschiedet. Darüber hinaus wurden erste erzielte Fortschritte im Zusammenhang mit der Umsetzung von „CLAIM 5“ ausführlich erörtert. Dabei wurden dem Aufsichtsrat auch die Konzepte der neuen Marketingkampagnen für BOSS und HUGO vorgestellt. Ferner ließ sich der Aufsichtsrat über aktuelle, pandemiebedingte Herausforderungen in der Lieferkette unterrichten. Außerdem wurden die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Wahlvorschlag des Prüfungsausschusses für einen neuen Wirtschaftsprüfer im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Pflichtrotation intensiv erörtert und beschlossen. Des Weiteren erfolgte eine Anpassung der zustimmungspflichtigen Geschäfte in der Geschäftsordnung des Vorstands. Mit Blick auf die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Hauptversammlung auch im Geschäftsjahr 2022 als virtuelle Veranstaltung durchzuführen. Außerdem wurden die auf der Grundlage eines Fragebogens erhobenen und von einem externen Anbieter ausgewerteten und vorgestellten Ergebnisse der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats eingehend diskutiert. Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie die Festlegung einer Zielgröße für Frauen im Vorstand wurden erörtert und beschlossen.

Die aktuelle Geschäftsentwicklung, das Liquiditätsmanagement sowie die aktuelle Risikolage des Unternehmens wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig im Detail erörtert und, soweit erforderlich, verabschiedet. In den Sitzungen des Aufsichtsrats wurde zudem regelmäßig ausführlich über die Inhalte jeweils vorangegangener Ausschusssitzungen berichtet. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat im Jahr 2021 vor allem mit der Einführung und Umsetzung der „CLAIM 5“-Strategie, der Kapitalstruktur, den Kostenplanungen, Compliance-Fragen und den Anforderungen des DCGK.

Arbeit der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2021

Um seine Aufgaben effizient wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat fünf Ausschüsse gebildet: einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss, einen Arbeitsausschuss, einen Nominierungsausschuss und den gesetzlich erforderlichen Vermittlungsausschuss. Soweit gesetzlich zulässig und sofern ihnen entsprechende Befugnisse übertragen wurden, entscheiden die Ausschüsse anstelle des Gesamtaufsichtsrats. Ansonsten bereiten sie Entscheidungen und Themenbereiche für den Gesamtaufsichtsrat vor. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig umfassend über die Ausschussarbeit.

Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2021 insgesamt fünfmal. Gegenstand seiner Sitzungen waren vor allem die Rechnungslegung der HUGO BOSS AG und des Konzerns für die Jahres-, Halbjahres- sowie Quartalsabschlüsse und -berichte, die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, die Überwachung des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems sowie Fragen der Compliance und des Risikomanagements. Des Weiteren hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt und sich von dessen Unabhängigkeit überzeugt. Neben der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für den Jahres- und Konzernabschluss 2021 sowie der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer wurden erlaubte Nichtprüfungsleistungen sowie eine Honorarobergrenze für Nichtprüfungsleistungen beschlossen. Außerdem wurden die Ergebnisse der prüferischen Durchsicht der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung besprochen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Auswahlverfahren für einen neuen Abschlussprüfer im Zuge der gesetzlich vorgesehenen Pflichtrotation. Dabei war der Prüfungsausschuss intensiv in die Auswahl geeigneter Kandidaten eingebunden und sprach schließlich im Oktober 2021 eine Empfehlung an den Aufsichtsrat aus. Darüber hinaus hat sich der Prüfungsausschuss mit der Refinanzierung des Konsortialkredits befasst.

Der Personalausschuss kam zu sieben Sitzungen zusammen. Dabei befasste er sich schwerpunktmäßig mit der Besetzung strategisch wichtiger Führungspositionen, der Verteilung der Zuständigkeiten für die Geschäftsbereiche, den Anpassungen des Vergütungssystems für den Vorstand, der Zielerreichung für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie der Vorbereitung der Zielvereinbarungen für den Vorstand.

Der Arbeitsausschuss kam im Geschäftsjahr zu fünf Sitzungen zusammen, in denen er sich mit der jeweils aktuellen Geschäftsentwicklung, der strategischen Ausrichtung des Konzerns sowie der Vorbereitung der Hauptversammlung beschäftigte. Darüber hinaus wurden die weitere Digitalisierung des Geschäftsmodells sowie die Aktualisierung des Katalogs der zustimmungspflichtigen Geschäfte in der Geschäftsordnung des Vorstands im Rahmen des Arbeitsausschusses besprochen.

Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss tagten im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat befasste sich ebenso mit den Corporate-Governance-Grundsätzen im Unternehmen. Im Dezember 2021 gaben Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Entsprechenserklärung zum DCGK ab. Die Erklärung zur Unternehmensführung mit den Ausführungen zur Corporate Governance lässt sich dem Kapitel „Corporate Governance und Erklärung zur Unternehmensführung“ entnehmen. Der Aufsichtsrat entschied in Bezug auf die vom DCGK empfohlene jährliche Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit, bei der bewährten Methodik der Prüfung mittels eines umfangreichen Fragebogens zu bleiben. Die von unternehmensexterner Seite durchgeführte Auswertung der ausgefüllten Fragebögen und der darin enthaltenen Verbesserungsvorschläge wurde in der Aufsichtsratssitzung im Dezember 2021 eingehend analysiert und diskutiert. Der Aufsichtsrat kam dabei zu einem insgesamt positiven Ergebnis. Individuelle Fortbildungsmaßnahmen wurden im Geschäftsjahr nicht durchgeführt.

Interessen­konflikte

Im Geschäftsjahr 2021 sind keine Interessenkonflikte bei Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aufgetreten. Gemäß DCGK wären diese dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen. Darüber hinaus wäre die Hauptversammlung zu informieren.

Jahres- und Konzern­abschluss­prüfung 2021

Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Konzernabschluss 2021 der HUGO BOSS AG, der vom Vorstand gemäß § 315e HGB auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungs­standards IFRS aufgestellt wurde, unter Einbeziehung der Buchführung ordnungsgemäß geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Gleiches gilt für den gemäß den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2021 der HUGO BOSS AG sowie den zusammengefassten Lagebericht 2021 für die HUGO BOSS AG und den Konzern. Den Prüfungsauftrag dazu hatte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2021 vergeben. Dabei wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe während der Prüfung hätte unverzüglich unterrichtet werden müssen, soweit solche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe nicht unverzüglich beseitigt worden wären. Außerdem wurde mit dem Abschlussprüfer eine Berichtspflicht hinsichtlich aller für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse im Rahmen der Abschlussprüfung vereinbart. Der Abschlussprüfer hätte des Weiteren den Aufsichtsrat zu informieren beziehungsweise in seinem Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt hätte, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung nach § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG ergeben hätten. Im Geschäftsjahr gab es jedoch keine entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat sich von der Unabhängigkeit des Prüfers überzeugt. Behandelt wurde ferner die Vergabe von Aufträgen für nicht prüfungsbezogene Dienstleistungen an den Abschlussprüfer. Sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor.

Der Jahresabschluss, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht 2021 für die HUGO BOSS AG und den Konzern, der auch die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für die HUGO BOSS AG und den Konzern enthält, und der Prüfungsbericht wurden vorab im Prüfungsausschuss und dann im Plenum des Aufsichtsrats im Beisein des Abschlussprüfers eingehend erörtert und geprüft. Der Abschlussprüfer berichtete dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, insbesondere im Hinblick auf die vom Prüfungsausschuss für das Geschäftsjahr festgelegten Prüfungsschwerpunkte. Er stand darüber hinaus für Fragen und weitere Auskünfte zur Verfügung. Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und Risikomanagements wurden dabei nicht festgestellt. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers hätten verursachen können, lagen ebenfalls nicht vor. Schließlich erläuterte er die Leistungen, die er im abgelaufenen Geschäftsjahr zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachte. Dem Ergebnis des Abschlussprüfers wurde zugestimmt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat billigte daher in seiner Sitzung vom 9. März 2022 die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2021. Damit ist der Jahresabschluss der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2021 nach § 172 AktG festgestellt.

Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Vorstand eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für die HUGO BOSS AG und den Konzern erstellt und in den zusammengefassten Lagebericht 2021 aufgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, mit einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit (limited assurance) dieser Erklärung beauftragt. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für die HUGO BOSS AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021 und den Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit rechtzeitig erhalten. Über die Erklärung und den Prüfungsvermerk von Ernst & Young wurde im Aufsichtsratsplenum am 9. März 2022 beraten. An dieser Erörterung nahmen die Prüfer von Ernst & Young teil und präsentierten die Prüfungsergebnisse. Aufgrund eigener Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für die HUGO BOSS AG und den Konzern wurden keine Einwendungen erhoben und das Ergebnis der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zustimmend zur Kenntnis genommen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 gemeinsam gemäß den Regelungen des § 162 AktG erstellt. Der Aufsichtsrat hat den Vergütungsbericht in seiner Sitzung vom 9. März 2022 verabschiedet. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht gesondert geprüft. Neben der gesetzlich erforderlichen formellen Prüfung gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AktG wurde der Vergütungsbericht darüber hinaus auch inhaltlich geprüft. 

Danke

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren hohen persönlichen Einsatz und ihr großes Engagement. Ihr unermüdlicher Einsatz und ihre große Leidenschaft – trotz aller beruflichen und privaten Einschränkungen – legten den Grundstein für ein erfolgreiches Überwinden der mit der Pandemie einhergehenden Herausforderungen sowie die äußerst positive Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2021. Den Arbeitnehmervertretern der HUGO BOSS AG danke ich für die abermals sehr konstruktive Zusammenarbeit.

Abschließend möchte ich Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, meinen Dank für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen aussprechen.

Metzingen, den 9. März 2022

Für den Aufsichtsrat

Hermann Waldemer
Vorsitzender des Aufsichtsrats