Vorstand und Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG haben im Dezember 2021 folgende Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:
„Entsprechenserklärung
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG gemäß § 161 AktG
HUGO BOSS AG, Metzingen, Wertpapier-Kenn-Nummer A1PHFF, Internationale Wertpapier-Kenn-Nummer DE000A1PHFF7
Vorstand und Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG erklären hiermit gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG, dass seit der Entsprechenserklärung vom Dezember 2020 den Empfehlungen der Regierungskommission ‚Deutscher Corporate Governance Kodex’ (‚DCGK’) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 – bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 – mit folgender Ausnahme entsprochen wurde und wird:
- Abweichend von der Empfehlung in G.11 Satz 2 des DCGK sehen die aktuell bestehenden Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands keine Möglichkeit vor, eine variable Vergütung in begründeten Fällen einzubehalten oder zurückzufordern. Das von der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 gebilligte Vergütungssystem sieht eine solche Rückforderungs- bzw. Einbehaltungsmöglichkeit vor. Die entsprechende Anpassung der Anstellungsverträge soll spätestens im Rahmen der Verlängerung eines bestehenden Vertrags bzw. bei einer Neubestellung vorgenommen werden, so dass der Empfehlung ab diesem Zeitpunkt entsprochen wird.
Metzingen, Dezember 2021“