Geschäftsbericht 2021

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Der von der Europäischen Kommission im Jahr 2019 vorgestellte European Green Deal enthält das Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Nettoemissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren. Zentraler Bestandteil ist dabei die EU-Taxonomie, ein Klassifizierungssystem zur Definition „ökologisch nachhaltiger“ Geschäftsaktivitäten. Ziel ist es, auf Basis definierter Anforderungen EU-weit Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihres Beitrags zu sechs definierten Umweltzielen zu klassifizieren, um Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Investitionen zu lenken: (1) „Klimaschutz“, (2) „Anpassung an den Klimawandel“, (3) „nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“, (4) „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, (5) „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ und (6) „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“.

Die EU-Taxonomie verpflichtet Unternehmen im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung zur Berichterstattung über ihre taxonomiekonformen, sprich ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Für das Geschäftsjahr 2021 erstreckt sich die Berichtspflicht auf die beiden klimabezogenen Ziele (1) und (2), da bisher nur für diese Ziele Kriterien definiert wurden. Zudem wurden für das erste Berichtsjahr Erleichterungen gewährt, die die Berichterstattung auf die Angabe des Anteils der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten bezogen auf die Umsatzerlöse, Investitionen (CapEx) und operativen Aufwendungen (OpEx) sowie auf darauf bezogene ausgewählte qualitative Angaben begrenzen. Taxonomiefähig sind solche Unternehmensaktivitäten, die mit der jeweiligen Aktivitätsbeschreibung gemäß EU-Taxonomie, unabhängig von der Erfüllung der technischen Bewertungskriterien, übereinstimmen. Bei den im Folgenden gemachten Angaben wurde der aktuelle Stand der Interpretation der Regulatorik zur EU-Taxonomie, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser nichtfinanziellen Erklärung als grundsätzlich dynamisch einzustufen war, zugrunde gelegt.

Die bisher im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie veröffentlichten delegierten Rechtsakte zu den beiden Klimazielen decken nur eine begrenzte Anzahl von Sektoren und unternehmerischen Aktivitäten ab. So konzentriert sich die Taxonomie-Verordnung derzeit primär auf die Sektoren, die innerhalb Europas für den größten Ausstoß von CO2-Emissionen verantwortlich sind. Auch für Unternehmen des globalen Bekleidungsmarkts und deren primäre wirtschaftliche Aktivitäten liegen bisher keine konkreten Taxonomie-Kriterien vor. Daher sind auch die wirtschaftlichen Aktivitäten von HUGO BOSS und damit der Umsatz dieser Aktivitäten sowie CapEx und OpEx in Verbindung mit diesen Aktivitäten bisher weitestgehend nicht von der Taxonomie erfasst und aufgrund dessen für das Geschäftsjahr 2021 größtenteils als nicht taxonomiefähig einzustufen. Unter den im Rahmen der bereits in Kraft getretenen delegierten Rechtsakte für die beiden Klimaziele aufgeführten wirtschaftlichen Aktivitäten finden sich jedoch sogenannte Querschnittsaktivitäten, die für HUGO BOSS zwar nicht umsatzgenerierend, jedoch grundsätzlich von Relevanz sind, auch wenn sie nicht in direktem Zusammenhang mit der primären Geschäftstätigkeit stehen. Die Identifikation der für HUGO BOSS relevanten Querschnittsaktivitäten erfolgte dabei im Rahmen eines bereichsübergreifenden Projekts zur Umsetzung der Anforderungen der EU-Taxonomie. Grundlage bildete die in den Anhängen zur delegierten Verordnung zu den zwei Klimazielen aufgeführte Aktivitätenübersicht. Während sich der Anteil der taxonomiefähigen Umsätze im Geschäftsjahr 2021 folglich auf 0 % beläuft, sind die taxonomiefähigen Anteile der Querschnittsaktivitäten an den CapEx und OpEx für das Geschäftsjahr 2021 zu ermitteln und zu berichten.

HUGO BOSS hat die als grundsätzlich taxonomiefähig einzustufende CapEx im Zusammenhang mit den Querschnittsaktivitäten für das Geschäftsjahr 2021 ermittelt. Dabei wurden beispielsweise Investitionen im Zusammenhang mit der für die erste Jahreshälfte 2022 geplanten Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage an der Produktionsstätte in Izmir (Türkei) oder für den Neubau der Kindertagesstätte am Firmensitz in Metzingen (beides zuzuordnen der Sektion „Gebäude und angrenzende Aktivitäten“ des Abschnitts 7 des Annexes I der delegierten Verordnung zu den zwei Klimazielen) als grundsätzlich taxonomiefähige CapEx klassifiziert. Grundlage der Erhebung bildeten Daten des Konzern-Controllings und des Konzern-Rechnungswesens sowie Abfragen bei wesentlichen Konzerngesellschaften, die im weiteren Verlauf der Datenerhebung den entsprechenden Querschnittsaktivitäten zugeordnet wurden. In Summe sind die für 2021 als taxonomiefähig einzustufenden CapEx in Relation zu den im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt angefallenen CapEx von 257 Mio. EUR („Nenner“) als unwesentlich einzustufen (weniger als 5 % der insgesamt angefallenen CapEx) und werden folglich nicht berichtet. Per Definition umfassen die bei der Berechnung des Nenners zugrunde zu legenden CapEx im Wesentlichen Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und Neubewertungen sowie Zugänge an Nutzungsrechten aus langfristigen Leasingverhältnissen. Der ausgewiesene Betrag ist überleitbar zu den im Zusammengefassten Lagebericht unter Finanzlage sowie im Konzernabschluss unter der Anhangsziffer 9 gemachten Angaben.

Die gemäß Definition der EU-Taxonomie bei der Berechnung des Nenners zugrunde zu legenden OpEx umfassen im Wesentlichen direkte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen. Der überwiegende Teil der OpEx von HUGO BOSS, etwa in Bezug auf Vertriebs- und Marketingaufwendungen, allgemeinen Verwaltungsaufwand oder Logistikaufwendungen, bleibt bei dieser Definition folglich unberücksichtigt. In Summe belaufen sich die gemäß Definition der EU-Taxonomie im Geschäftsjahr 2021 zugrunde zu legenden OpEx („Nenner“) auf 87 Mio. EUR. Grundlage der Erhebung bildeten auch hier Daten des Konzern-Controllings sowie des Konzern-Rechnungswesens. In Relation zu den im Geschäftsjahr 2021 insgesamt angefallenen OpEx in Höhe von 1.493 Mio. EUR (überleitbar zu den in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung dargestellten operativen Aufwendungen) stuft HUGO BOSS diese OpEx als unwesentlich ein. Folglich wird, im Einklang mit den Ausführungen im Annex I der delegierten Verordnung zu Artikel 8 der EU-Taxonomie, auf eine Ermittlung und Berichterstattung der taxonomiefähigen OpEx für das Geschäftsjahr 2021 verzichtet.

Für den Fall, dass für das Geschäftsjahr 2022 technische Bewertungskriterien für die übrigen vier Umweltziele vorliegen und entsprechend anzuwenden sind, geht HUGO BOSS davon aus, insbesondere in Bezug auf das für die globale Bekleidungsindustrie besonders relevante Umweltziel (4) „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ für 2022 taxonomiefähige bzw. ‑konforme Anteile an Umsatz, CapEx und OpEx ausweisen zu können.