Die Rechnungslegung der HUGO BOSS AG basiert auf den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der vom Aufsichtsrat eingerichtete Prüfungsausschuss befasst sich regelmäßig mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Überwachung der Abschlussprüfung. Seit dem Geschäftsjahr 2012 erfolgt die Prüfung durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart. Herr Peter Werling unterzeichnet den Bestätigungsvermerk seit dem 31. Dezember 2019, Herr Tobias Störzinger seit dem 31. Dezember 2020. Für das abgelaufene Berichtsjahr wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe während der Prüfung unverzüglich zu unterrichten ist, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Außerdem wurde mit dem Abschlussprüfer eine Berichtspflicht hinsichtlich aller für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse im Rahmen der Abschlussprüfung vereinbart. Auch hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren beziehungsweise im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn bei der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, die mit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind. Der Aufsichtsrat holte ferner eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein und überzeugte sich von der Unabhängigkeit des Prüfers. Die Erklärung bezog sich dabei auch auf die Vergabe von Aufträgen für nicht prüfungsbezogene Dienstleistungen an den Abschlussprüfer.
Zur Umsetzung der Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die Pflichtrotation des Abschlussprüfers wurde im Geschäftsjahr 2021 ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zur Auswahl eines neuen Abschlussprüfers für die HUGO BOSS AG und den HUGO BOSS Konzern ab dem Geschäftsjahr 2022 durchgeführt. Zur Gewährleistung eines effizienten und wirksamen Auswahlverfahrens wurde eine Projektorganisation eingerichtet, die unter der Aufsicht und Entscheidungskompetenz des Prüfungsausschusses agierte. Entsprechend den EU-Vorschriften zu einer öffentlichen Ausschreibung wurde der gesamte Prozess fair, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet. Nach Abschluss des Verfahrens und auf der Grundlage einer ausführlichen Berichterstattung über das Verfahren und die Bewertung der Bewerber empfahl der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat zwei Bewerber und ergänzte die Empfehlung mit einer Präferenz für einen der Bewerber. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2022 einen entsprechenden Abstimmungsvorschlag vorlegen.