Geschäftsbericht 2021

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Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäfts­jahr 2021

Grundlagen des Vergütungs­systems für den Aufsichtsrat

Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 12 der Satzung der HUGO BOSS AG geregelt und gibt sowohl den abstrakten als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Dadurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschlossenen und mit Wirkung zum 30. Juli 2020 angepassten Vergütungssystem entspricht.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet ausschließlich fixe Bestandteile. Dabei setzt sich die Vergütung aus zwei Komponenten zusammen: einer Festvergütung, abhängig von der Position des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds, sowie einer zusätzlichen Vergütung für die jeweilige Ausschusstätigkeit. Die Vergütungsregelung berücksichtigt damit auch die Vorgaben des DCGK.

Bis zum 30. Juli 2020 wurden die Aufsichtsratsmitglieder nach der zuvor geltenden Vergütungsregelung des § 12 der Satzung der HUGO BOSS AG vergütet. Nach dieser Regelung war die Vergütung der Aufsichtsräte in einen fixen und einen variablen Bestandteil aufgeteilt. Der variable Bestandteil bemaß sich nach der Höhe des Ergebnisses je Aktie im Konzernabschluss. Die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden und die seines Stellvertreters sowie die Mitgliedschaft in den Ausschüssen wurden bei der Berechnung der Vergütung berücksichtigt.

Ausgestaltung und Anwendung des Vergütungs­systems des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021

Jedes ordentliche Mitglied des Aufsichtsrats enthält eine jährliche Festvergütung in Höhe von 80 TEUR (Grundbetrag). Der Vorsitzende erhält das 2,5-Fache (200 TEUR) und der stellvertretende Vorsitzende das 1,75-Fache (140 TEUR) dieses Grundbetrags.

Darüber hinaus wird die Mitgliedschaft im Arbeitsausschuss, im Prüfungsausschuss sowie im Personalausschuss mit zusätzlich je 30 TEUR, der Vorsitz in einem dieser Ausschüsse mit zusätzlich je 60 TEUR vergütet. Die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird mit zusätzlich 20 TEUR vergütet. Für den Vorsitz und die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss wird keine Vergütung gewährt. Maximal werden jedoch lediglich die drei höchstdotierten Ämter in den Ausschüssen zusätzlich vergütet. Diese Regelung führt zur Festsetzung einer individuellen Maximalvergütung für jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrats entsprechend den von dem jeweiligen Mitglied bekleideten Positionen in den Ausschüssen.

Vergütung für Aufsichtsrats­tätigkeit und Ausschusstätigkeit

Vergütung für Aufsichtsratstätigkeit Vergütung für Ausschusstätigkeit Arbeitsausschuss Prüfungsausschuss Personalausschuss Nominierungsausschuss Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender 60.000 EUR 60.000 EUR 60.000 EUR Ordentliches Mitglied Ordentliches Mitglied Ordentliches Mitglied Ordentliches Mitglied 30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR 20.000 EUR Ordentliches Mitglied 80.000 EUR Grundbetrag Stellvertretender Vorsitzender 140.000 EUR 1,75-Fache des Grundbetrags Vorsitzender 200.000 EUR 2,5-Fache des Grundbetrags

Über die zuvor beschriebene Vergütung hinaus wird keine weitere Vergütung gewährt. Das geltende System sieht folglich weder einen variablen Vergütungsbestandteil noch Sitzungsgelder vor.

Die Vergütung wird nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das jeweilige abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet, ausgezahlt. Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit eine zeitanteilige Vergütung. Mitgliedern des Aufsichtsrats werden Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, erstattet. Eine etwaige Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft vergütet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in allen Aspekten wie in § 12 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2021 keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden darüber hinaus weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats

Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft ist die Aufsichtsratsvergütung insgesamt nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet, fällig. Im Ausweis für das Geschäftsjahr 2021 handelt es sich um die für die Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2021 gewährte Festvergütung (Auszahlung im Geschäftsjahr 2022) und die gewährte Vergütung für Ausschussmitgliedschaften im Geschäftsjahr 2021 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2022).

Gewährte und geschuldete Vergütung

Amtierende Aufsichtsrats­mitglieder

 

 

 

Fest­vergütung
(Grundbetrag)

 

Variable Vergütung1

 

Vergütung für Ausschuss­tätigkeit

 

Gesamt­vergütung

 

 

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

Hermann Waldemer, Vorsitzender

 

in %

 

200

 

108

 

 

0

 

150

 

115

 

350

 

223

 

in TEUR

 

57

 

48

 

 

0

 

43

 

52

 

100

 

100

Sinan Piskin,
Stellvertretender Vorsitzender

 

in %

 

140

 

78

 

 

0

 

90

 

64

 

230

 

142

 

in TEUR

 

61

 

55

 

 

0

 

39

 

45

 

100

 

100

Iris Epple-Righi

 

in %

 

80

 

38

 

 

0

 

30

 

17

 

110

 

55

 

in TEUR

 

73

 

69

 

 

0

 

27

 

31

 

100

 

100

Katharina Herzog

 

in %

 

80

 

38

 

 

0

 

30

 

17

 

110

 

55

 

in TEUR

 

73

 

69

 

 

0

 

27

 

31

 

100

 

100

Anita Kessel

 

in %

 

80

 

48

 

 

0

 

30

 

25

 

110

 

74

 

in TEUR

 

73

 

66

 

 

0

 

27

 

34

 

100

 

100

Gaetano Marzotto

 

in %

 

80

 

48

 

 

0

 

50

 

24

 

130

 

72

 

in TEUR

 

62

 

67

 

 

0

 

38

 

33

 

100

 

100

Luca Marzotto

 

in %

 

80

 

48

 

 

0

 

60

 

48

 

140

 

97

 

in TEUR

 

57

 

50

 

 

0

 

43

 

50

 

100

 

100

Tanja Silvana Nitschke

 

in %

 

80

 

48

 

 

0

 

30

 

17

 

110

 

65

 

in TEUR

 

73

 

74

 

 

0

 

27

 

26

 

100

 

100

Christina Rosenberg

 

in %

 

80

 

38

 

 

0

 

30

 

15

 

110

 

53

 

in TEUR

 

73

 

71

 

 

0

 

27

 

29

 

100

 

100

Martin Sambeth

 

in %

 

80

 

48

 

 

0

 

30

 

15

 

110

 

64

 

in TEUR

 

73

 

76

 

 

0

 

27

 

24

 

100

 

100

Bernd Simbeck
(seit 1. Sep. 2021)

 

in %

 

27

 

 

 

0

 

20

 

 

47

 

 

in TEUR

 

57

 

 

 

0

 

43

 

 

100

 

Robin J. Stalker

 

in %

 

80

 

38

 

 

0

 

60

 

33

 

140

 

71

 

in TEUR

 

57

 

54

 

 

0

 

43

 

46

 

100

 

100

Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Antonio Simina
bis 31. Aug. 2021

 

in %

 

53

 

58

 

 

0

 

40

 

53

 

93

 

111

 

in TEUR

 

57

 

53

 

 

0

 

43

 

47

 

100

 

100

Kirsten Kistermann-Christophe bis 27. Mai 2020

 

in %

 

 

10

 

 

0

 

 

0

 

 

10

 

in TEUR

 

 

100

 

 

0

 

 

0

 

 

100

Fridolin Klumpp
bis 27. Mai 2020

 

in %

 

 

10

 

 

0

 

 

6

 

 

16

 

in TEUR

 

 

63

 

 

0

 

 

38

 

 

100

Michel Perraudin
bis 27. Mai 2020

 

in %

 

 

30

 

 

0

 

 

55

 

 

85

 

in TEUR

 

 

36

 

 

0

 

 

64

 

 

100

Axel Salzmann
bis 27. Mai 2020

 

in %

 

 

10

 

 

0

 

 

0

 

 

10

 

in TEUR

 

 

100

 

 

0

 

 

0

 

 

100

1

Aus der bis zum 30. Juli 2020 geltenden Vergütungsregelung.

Die Arbeitnehmervertreter, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, haben erklärt, ihre Vergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.